Rechtsvorschriften

Teilnahme von Fahrzeugen am PCV-Umzug

Helau liebe Karnevalsfreunde,

ich freue mich das Ihr am Umzug des PCV teilnehmen möchtet. Hier möchte ich Euch über die Rechtsvorschriften  und die Auflagen der Stadt Papenburg bzgl. der Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen, also auch für unseren Umzug, informieren.

 

Folgende Kriterien müsst Ihr beim Bau bzw. Betrieb Eurer Fahrzeuge beachten:

- gültige Betriebserlaubnis oder 6km/h Ausweisung

- Beleuchtung gem. STVZO

- Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein

- Keine Überbreite

- Versicherungsbestätigung des Wagens, bzw. Zugfahrzeugs (bei 6km/h) 

Habt Ihr also einen normalen Anhänger (Krone oder sonstiges) mit einem Aufbau braucht Ihr nichts zu unternehmen. Sind die Kriterien aber nicht erfüllt, benötigt Ihr ein Gutachten vom TÜV, um am Umzug teilnehmen zu können. Ferner wird für den Wagen eine Versicherungsbestätigung benötigt.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass nur Fahrzeuge am Umzug teilnehmen können, die

a) im Besitz einer Betriebserlaubnis (siehe oben)

 

oder

 

b) im Besitz des Gutachtens und einer Versicherungsbestätigung sind (siehe oben)

 


Wir haben beim Landkreis Meppen eine Ausnahmegenehmigung für den Umzug beantragt, die in Verbindung mit den beschriebenen Auflagen auch erteilt wird.

Sollten noch Fragen offen sein, wendet Euch bitte an

Umzugsmarshall Thomas Kuhlmann über die Kontaktseite des Umzugs.


Ich bin mir sicher, dass Ihr in den vergangen Jahren sehr viel Spaß am Umzug hattet und Ihr Euch durch diese kleine Hürde nicht von der Gaudi des kommenden Umzuges abhalten lasst.

Also bis bald und ein 3-faches Helau

 

Wolfgang Heyen 
PCV Präsident

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© Wolfgang Heyen